Schimmelpilz Beseitigung

Grundsätzlich gilt:

  • Beseitigen Sie einen Schimmelpilzbefall nur dann selbst, wenn der Befall kleiner als 0,5 qm ist und Sie persönliche Kenntnisse darüber haben, dass es sich nicht um einen Schwammbefall handelt.
  • Ist der Befall größer als 0,5 qm (zusammenhängende oder zusamengerechnete Fläche eines Raumes) oder handelt es sich um einen Schwammbefall, muss die Sanierung zwingend von einer zertifizierten Fachfirma durch geführt werden.
  • Wer auch immer den Schimmelpilzbefall entfernt: Es muss vor Beginn der Maßnahme sicher gestellt werden, das die Ursache, die zum Schaden führte, geklärt und beseitigt wurde. Nur dann ist der Erfolg der Sanierung bzw. Beseitigungu sicher gestellt. 

Am Ende dieser Seite folgt ein Link, wie Sie einen Schimmelpilz Kleinstbefall nachhaltig und ökologisch selbst beseitigen können. 

                                       Allgemeines zur Beseitigung

Der sichtbare Schimmel muss nicht nur desinfiziert (abgetötet), sondern zwingend entfernt werden, denn auch abgetötete Partikel von Schimmelpilzen und Sporen behalten ihr allergenes, toxisches Potenzial!

 

 

Schimmelpilzschäden der Kategorie 2 und 3 sind durch Fachfirmen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen (Schwarz-Weiß-Zonentrennung, Schutzanzüge, Atemschutz usw.) durchzuführen.

Es sollten folgende Ziele von Maßnahmen gegen vorhandenen Schimmelpilzschäden unterschieden werden:

  • biologisches „unschädlich“ machen („abtöten“); hierbei geht es um Unterbindung
    • weiteren Stoffwechsels (also auch weiterer Bildung von toxischen Giftstoffen),
    • weiterer Ausbreitung des Befalls (des Myzels),
    • weiterer Bildung von flugfähigen Sporen

oder gar um eine Inaktivierung/Zerstörung der Sporen, so dass diese nicht mehr biologisch aktiv werden können. Dabei muss beachtet werden, dass Schimmelpilzsporen (relativ leicht zu bekämpfen) und bakterielle Endosporen (sehr schwer zu bekämpfen) nicht miteinander identisch sind. Es braucht also keine explizit sporozid wirkende Desinfektionsmittel, um Schimmelpilzsporen nachhaltig zu bekämpfen.

 

Man unterscheidet:

  • optisches „unschädlich“ machen (Bleichmittel);
  • tatsächliches (d. h. physisches) „Entfernen“ des Schimmelbelags bzw. seiner Rückstände nach anderer Behandlung. Dies bedeutet typischerweise Abtragen der befallenen Stellen, also auch etwa von Tapeten oder weiterer Baumaterialien. Ab einer gewissen Kontamination gehört sogar das Abtragen von Putz dazu.
  • Unterbinden neuerlichen Schimmelpilzbefalls (Ursachenbeseitigung)

Zu beachten ist dabei, dass grundsätzlich auch ein „abgetöteter“ nicht vollständig entfernter Schimmelpilzbefall toxische Gifte bzw. Allergene in die Raumluft abgeben kann.

Chemikalien können Schimmelpilz kurzfristig und im allgemeinen nur an der Oberfläche entfernen. Sie werden in der Regel nur von Fachleuten im Rahmen einer umfassenden Sanierung verwendet. Pilztötend oder -hemmend – fungizid bzw. fungistatisch – wirken u. a. folgende Chemikalien und Methoden:

  • Desinfektionsmittel:
    • Wasserstoffperoxid
    • Natriumhypochlorit
    • Chlordioxid als Gas oder Lösung in Wasser (nicht empfehlenswert!)
    • Peressigsäure oder Peressigsäure enthaltende Gemische (im professionellen Bereich (nicht empfehlenswert!).
    • 70 %-Alkohol, z. B. Isopropanol oder Ethanol (max. 80 %)

Wasserstoffperoxid, Natriumhypochlorit, Chlordioxid und Peressigsäure sind Oxidationsmittel. Sie zerstören auch Schimmelsporen und entfärben als Bleichmittel den Belag, so dass er unter Umständen nicht vollständig abgetragen werden muss (poröse Oberflächen). Alkohol ist nicht sporozid, wird eher zum Lösen und Abwischen des gesamten Schimmelbelags auf Oberflächen verwendet.

  • Bestrahlung mit ultraviolettem Licht zerstören Schimmelpilzsporen, aber nicht das eigentliche Mycel.

Pilzabtötende Chemikalien werden auch prophylaktisch eingesetzt, um künftigen Schimmelpilzbefall zu vermeiden. Unter Einwirkung von Licht und Wärme können sich diese zersetzen und unwirksam werden. Daneben hat eine ursächliche Behandlung stets Vorrang, insbesondere muss Feuchtigkeit unterbunden werden. – Quartäre Ammoniumverbindungen (Quaternäre Ammoniumverbindungen, „Quats“, QAVs) wirken im allgemeinen nur fungistatisch; dies genügt jedoch, um das Auskeimen von Sporen und Neubildung von Schimmelbelag zu verhindern. Sie sind viel stabiler als die aggressiveren und sporoziden Oxidationsmittel Natriumhypochlorit und Wasserstoffperoxid. Daher werden sie z. B. als Beimengung zum Farbanstrich zur (zusätzlichen) Vorbeugung gegen Schimmel eingesetzt.

Hinweis I:

Verzichten Sie auf sämtliche Mittel zur Schimmelpilz Beseitigung aus dem BAUMARKT.

Hier enthältliche "Chemiebomben" sind ausschließlich chlorhaltige Chemie Beimischungen in Sprühflaschen, die hauptsächlich oder zu großem Anteil aus Wasser bestehen.

Die Chlormenge ist gering und verursacht im wesentlichen nichts weiter als üblen Geruch in Innernräumen.

Das beigemischte Wasser, ist gleichzeitig ein neuer Nährboden für Ihre Schimmelpilzvorkommen.

Außer, das Sie eine kleine Mengen Geld sinnlos verbrennen, werden Sie mit diesen Mittelchen kaum etwas erreichen.

Hinweis II:

Ist ein Schimmelpilzbefall erst einmal da, ist es zunächst ärgerlich. Ein Schimmelpilzbefall kommt nicht über Nacht: Er wächst! Also nicht gleich in Panik verfallen, wenn sie etwas bemerken. Er wird erst gesundheitsschädlich wenn er eine ausreichende Größe hat und in großer Anzahl in der Raumluft vorhanden ist. Dann kommt es auch noch auf die jeweilige Spezie an.

Stellen Sie einen Schimmelpilzbefall fest (egal ob groß und kleinstbefall) reagieren Sie sofort. Sprechen Sie ggf. mit Ihrem Vermieter und/oder wenden Sie sich sofort an einen spezialisten, der die Ursache sachkundig ermitteln kann und Sie darüber hinaus zur Vorgehensweise fachkundig beraten kann. Ein für Schimmelpilz zertifizierter Sachverständiger ist hier oft der wirklich richtige Ansprechpartner.

Hinweis III:

Auch wenn es Ihnen noch so unter den Nägeln brennt: Beseitigen Sie Ihren Schimmelpilzbefall erst dann, wenn die Ursache abschließend geklärt werden konnte und kein Streit mit Dritten (Vermieter, Mieter, Handwerker oder sonstige, mögliche Beteiligte) entsteht.

Denn:

Ist eine Sanierung oder Beseitigung in einem Streitfall bereits selbst beseitigt worden, fehlen einem Sachverständigen wichtige Merkmale und Indizien für eine Beweissicherung  und Ursachenermittlung.

 

 

Thorsten Leffeck

Margaretenhof 1

56651 Oberzissen

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