Definition Kaufbegleitung & Kaufpreisverhandlung

Der Unterschied zwischen einer Kaufbegleitung und einer Kaufpreisverhandlung ist schnell erklärt:

 

Kaufbegleitung

Wie der Name „Kaufbegleitung“ schon sagt, begleitet sie der Sachverständige bei Ihrem Hauskauf.  

Haben Sie sich grundsätzlich mit der Immobile vertraut gemacht und sich entschlossen diese zu kaufen, geht der Sachverständige mit Ihnen noch ein weiteres mal durchs Haus und prüft die gesamte Immobilie.

Am Ende der Begehung fasst der Sachverständige sein Fazit. Er teilt Ihnen dokumetarisch den Zustand der Immobilie mit. Gleichzeitig berechnet er den Verkehrswert der Immobilie und prüft ob der gewünschte Kaufpreis den tatsächlichen Wert der Immobilie deckt.

Alles weitere entnehmen Sie bitte dem Button „Kaufbegleitung“.

 

Kaufpreisverhandlung

Hier geht der Sachverständige zunächst genau so vor, wie unter dem Punkt „Kaufbegleitung“.

Mit der Feststellung des Verkehrswertes  ist bei der Kaufpreisverhandlung aber noch nicht Schluss: Der Sachverständige verhandelt den Preis mit der Immobilie, sofern aus üblichen Marktgesichtspunkten, der Preis noch verhandelbar ist.

Für diese Verhandlung bekommt der Sachverständige eine Verhandlungsprovision. Aber nur dann, wenn es ihm gelingt, den Preis verhandeln zu können und dann auch nur anteilig von dem erzielten Nachlass.

Für den Käufer ist diese Leistung auf jeden Fall kostenlos. Er zahlt zwar eine Provision – aber nur dann, wenn er dem Käufer auch einen Erfolg beschert.

Alles weitere entnehmen Sie bitte dem Button „Kaufpreisverhandlung“.

 

Thorsten Leffeck

Margaretenhof 1

56651 Oberzissen

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