Benötigen Sie die Hilfe und Unterstützung eines Sachverständigen, so können Sie diese Kosten unter gewissen Vorraussetzungen möglicherweise beim Verursacher eines Schadens oder Mangels geltend machen.  

Immer dann, wenn ein Sachverständiger von Nöten ist, haben Sie möglicherweise Anspruch darauf, die Kosten des Gutachters bei einem Dritten (i.d.R. Schadensverursacher) geltend machen zu können und sich schadlos zu halten.

Im einzelnen haben wir Ihnen hier ein paar Gerichtsurteile veröffentlicht. Haben Sie Fragen dazu, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.  Gerne beraten wir Sie im Vorfeld einer Beauftragung, ob Sie die Kosten möglicherweise geltend machen können. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen auch gerne einen Reschtsanwalt aus unserem engen Netzwerk. 

                         Ersatz und Bestimmung der Gutachterkosten                             

Der Geschädigte ist nach den schadensrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei. Im Regelfall ist er berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schaden- gutachtens zu beauftragen. Ein vom Gutachter in Relation zur Schadens- höhe berechnetes Honorar ist als erforderlicher Herstellungsaufwand i. S. des § 249 II BGB von der leistungspflichtigen Versicherung zu erstatten.

BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06

Auftragnehmer muss Kosten der Schadensermittlung erstatten,OLG

Entstehen dem Auftraggeber Kosten dadurch, dass er Schäden an der Leistung des Auftragnehmers durch fachkundige Dritte ermitteln lässt, dann stellen diesen Kosten Mangelfolgeschäden im Sinne des § 13 Nr. 7 VOB/B dar.

Voraussetzung für diesen kostenerstattungsanspruch ist jedoch, dass die private Schadensermittlung den Auftraggeber erst in die Lage versetzt, sich ein zuverlässiges Bild über die Mängel zu machen und so eine Beurteilung seiner Mängelansprüche möglich macht.

Mit dieser Begründung gab das OLG Stuttgart einer klagenden Kommune Recht, die die Kosten für die Schadensermittlung bei mangelhaft ausgeführten Kanalsanierungsarbeiten neben den reinen Mängelbeseitigungskosten vom Auftragnehmer ersetzt verlangte. Nur auf der Grundlage dieses Privatgutachtens sei es der Auftraggeberin nach Ansicht des Gerichts möglich gewesen, sich ein Bild von Art und Ausmaß der Ausführungsmängel zu verschaffen und auf dieser Grundlage dann ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen.

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.2007, Az.: 7 U 69/07

                                Ersatz der Gutachterkosten, BGH

BGH-Urteil vom 30.11.2005 (VI ZR 365/03)  Die Kosten für das Gutachten eines Sachverständigen gehören zu den auszugleichenden Vermögensnachteilen, die mit dem Schaden unmittelbar verbunden sind (§ 249 Abs. 1 BGB n. F.). Ebenso gehören diese Kosten zu dem erforderlichen Herstellungsaufwand, wenn eine Begutachtung zur Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB n. F.). Für die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen. Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte.

Für die Frage, ob der Schädiger die Kosten eines Gutachtens zu ersetzen hat, ist nicht allein darauf abzustellen, ob die durch die Begutachtung ermittelte Schadenshöhe einen bestimmten Betrag überschreitet oder in einem bestimmten Verhältnis zu den Sachverständigenkosten steht, denn zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachters ist dem Geschädigten diese Höhe gerade nicht bekannt. Handelt es sich um einen Schaden von mehr als 1.400,00 DM (715,81 €), so ist die Beauftragung eines Sachverständigen als erforderlich anzusehen und rechtlich nicht zu beanstanden.  

Anmerkung: Mit dieser Entscheidung befasst sich der BGH auch mit den Kosten eines Gutachtens und wiederholt für die Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten bereits früher veröffentlichte Grundsätze. Der BGH hat klargestellt, dass bei den Reparaturkosten in Höhe von 715,81 € nicht mehr von einem Bagatellschaden auszugehen ist. Die vom Sachverständigen nach der Schadenshöhe ermittelten Kosten des Gutachtens wurden eindeutig als erforderlich angesehen und rechtlich nicht beanstandet. Mit Hinweis auf das Bestreben einzelner Versicherungen und die Spruchpraxis einiger Instanzgerichte ist die Klarstellung dieser Entscheidung sehr zu begrüßen.  

                Kein voller Ersatz der Gutachterkosten bei Teilschuld,                                                         

“Wird ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, hat der Schädiger, soweit zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs eine Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs durch einen Sachverständigen erforderlich und zweckmäßig ist, grundsätzlich auch die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Trifft den geschädigten Fahrzeughalter an dem Unfall ein Mitverschulden, ist sein Ersatzanspruch gegebenenfalls auf eine Haftungsquote begrenzt. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob auch die Sachverständigenkosten wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten zu quoteln sind oder ob der Geschädigte die Sachverständigenkosten trotz seines Mitverschuldens in voller Höhe beanspruchen kann. Diese Frage ist in der Rechtsprechung in jüngster Zeit unterschiedlich beurteilt worden. Während nach Auffassung u. a. des OLG Frankfurt a. M. der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nicht entsprechend der Verursachungsquote zu kürzen sein soll, hat das OLG Celle – ebenso wie mehrere andere Gerichte – gegenteilig entschieden.

Der für das Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nunmehr klargestellt, dass die Sachverständigenkosten ebenso wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen sind.”

 

 Selbstständiges Beweisverfahren DIN 4123

Eine besondere Art der Beweissicherung dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn anstehender und geplanter Bauarbeiten unter Aufnahme von bestehenden Bauschäden oder  -mängeln sowie durch die Baumaßnahme entstehenden bzw. zu erwartenden Bauschäden oder  -mängeln. Diese ist üblicherweise vor Durchführung von Baumaßnahmen notwendig, um beispielsweise Streitigkeiten bei infolge der Baumaßnahmen entstanden Schädigungen gegenüber Dritten unbürokratisch zu regeln.

Voraussetzung dazu ist, dass zuverlässige Zustandsfeststellungen der angrenzenden Objekte sowohl in textlicher als auch in fotodokumentarischer Form getroffen werden. Da im Zuge der Baumaßnahmen Veränderungen des vorhandenen Schadensbildes erwartet werden können, ist der Beweissicherung eine wichtige Rolle zuzuschreiben. Rechtsstreitigkeiten die entstehen können, sind ohne vorherige Beweissicherung nur schwer abzuwenden. Diese Art von Beweissicherung unterscheidet sich von herkömmlichen Beweissicherung gravierend: Während in einer Bauphase üblicherweise eine Beweissicherung nach einem Schadensereignis statt findet, kann der Zeitpunkt der Beweissicherung nach hinten frei gewählt werden.

Bei der Art der Beweissicherung nach DIN 4123 muss die Beweissicherung aber vor Baubeginn an den nachbarschaftlichen Grundstücken oder Objekten stattfinden. Wird ein Bauherr nach dem, Beginn seiner Maßnahme auf einen Schaden an einem Nachbarobjekt hingewiesen, kann die Behauptung, dass es sich um einen schon vor Baubeginn erhabenen Schaden gehandelt hat, nicht mehr nachgewiesen werden. Ein Rechtstreit ist dann vorprogrammiert. In erster Linie erfolgt die Beweissicherung vor der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, Kanalbauarbeiten oder Lückenbebauungen, d.h. dort, wo beispielsweise mit Rissschäden gerechnet werden kann, bzw. nicht auszuschließen sind. In der Regel  werden von den zuständigen Behörden, planenden Architekten oder bauausführenden Firmen immer öfter bereits vor Baubeginn  Sachverständige beauftragt, entsprechende Beweissicherungsgutachten zu erstellen um Rechtssicherheit zu erlangen.

Bei privaten Baumaßnahmen ist eine Beweissicherung z.B. bei Doppelhaushälften, bzw. Reihenhäusern zu empfehlen, wenn ein oder mehrere Gebäudeteile bereits im Vorfeld erbaut wurden. 

Die Dokumentation zum baulichen Zustand des Bestandes erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen der DIN-Vorschrift 4123, Pkt. 5.5 bzw. im gerichtlichen Beweisverfahren nach §§ 485 - 494 ZPO.

Sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne in der Frage, ob ein solches Verfahren

für Sie empfehlenswert ist oder darauf verzichtet werden kann.

 

 Folgende Bauleistungen und Gewerke begutachten wir:

  • DIN 18300 Erdarbeiten
  • DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten*
  • DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten
  • DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
  • DIN 18330 Mauerarbeiten
  • DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
  • DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
  • DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten
  • DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
  • DIN 18335 Stahlbauarbeiten
  • DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
  • DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
  • DIN 18339 Klempnerarbeiten
  • DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten
  • DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
  • DIN 18351 Fassadenarbeiten
  • DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten
  • DIN 18353 Estricharbeiten
  • DIN 18354 Gußasphaltarbeiten
  • DIN 18355 Tischlerarbeiten
  • DIN 18356 Parkettarbeiten
  • DIN 18357 Beschlagarbeiten
  • DIN 18358 Rollladenarbeiten
  • DIN 18360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
  • DIN 18361 Verglasungsarbeiten
  • DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten
  • DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten*
  • DIN 18365 Bodenbelagarbeiten
  • DIN 18366 Maler- & Tapezierarbeiten
  • DIN 18367 Holzpflasterarbeiten
  • DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen*
  • DIN 18381 Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten in Gebäuden*
  • DIN 18384 Blitzschutzanlagen
  • DIN 18385 Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige*
  • DIN 18451 Gerüstarbeiten
  • DIN 18599 Wintergärten
  • DIN  4108 Wärmeschutz im Hochbau
  • DIN  4109 Schallschutz
  • ENEV Wärmeschutz & Feuchteschutz   

 

Gesamt - Überblick unserer Leistungen  (Langfassung)

 

Schäden bei Anfahrschäden

  • Anfahrschaden, Fassade, Mauerwerk, Stützmauerwerk, PKW, LKW, Zaun, Flurschaden, Haus, Glasscheibe, Vordach, Anprallschaden, Pfeiler

Schäden an Gründungen

  • Schäden an einer Gründung, Absenkung, Bodenplatte, Fundamente, Pfahlgründung, Schlitzwand, Bodenmechanik, Setzungsriss, Hochwasser, drückendes Wasser, aufstauendes Sickerwasser, Bodenplatte, Sohlabdichtung, Sohlplatte, Fundament, Hausanschluss, Deuma Dichtung, Abdichtung Bodenplatte,

Schäden an Drainanlagen

  • Schäden an Drainagen, Drainanlagen, Kellerabdichtung

Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit

  • Schaden durch aufsteigende Feuchtigkeit, Trockenlegung,  Fugenmörtel, Salzausblühungen, Horizontalabdichtung, Horizontalsperre, Vertikalabdichtung, Sperrschichten, Mauersäge-Verfahren, Maueraustausch-Verfahren, Mauerentfeuchtung, Mauersägeverfahren, Putzaustausch, Paraphin Injektion, Nitrate, Salpeter, Ausblühungen, Myzelbildung, Schwamm, Befall, Schimmel, Schimmelpilze, Putzschaden, Putzablösungen, MVOC

Brandschaden, Brandschäden

  • Brandschaden, Brandschäden, Kontaminierung, Brandschutz Gutachten, belastete Innenräume, Brandschaden, fehlerhafter Brandschutz,

Schäden an Dachabdichtungen, Flachdach

  • Schäden an Dachabdichtungen, Flachdach Schäden an Dachabdichtungen, Flachdach, Abdichtung, Feuchtigkeit in der Wärmedämmung, undichtes, Tauwasserausfall, Flachdachrichtlinie, Kontergefälle, kein Gefälle, Auflast, Foliendächer, PVC Dachdichtungsbahnen, Industriebedachung, Industriedach, Pfützenbildung, Gegengefälle, Bitumenbahnen, Schweissbahnen, Trocal, Sikaplan, Wolfin, Umkehrdach, Dachgarten, Parkdeck, extensive Dachbegrünung, ext. Begrünung, Wärmeschutz, Kälteschutz, Tauwasser, Bauphysik, Gründach, PU Beschichtung, Flüssigabdichtung, Dachbegehung, Tiefgarage, Garagenabdichtung, Winterabdichtung, Winterschutz, Solardurchführung,

Schäden an Dachbelägen

  • Schäden an einem Dachbelag, Dachziegel, Dachpfanne, Tendrite, Sommerkondensation, fehlerhaftes Unterdach, Unterspannbahn, krumme Pfetten, Sparren, falsche Dachlatten, falsche Befestigung, fehlerhafte Überdeckungen

Schäden an Dachdeckerarbeiten

  • Schaden an Dachdeckerarbeiten, Regeldachneigung, Mindest Dachneigung, Mindestgefälle, falsche Dachneigung, fehlerhafte Verlegung, Dachziegel, Tondachziegel, Dachsteine, Braas, Nelskamp, Konkav, Dachpfannen, Unterspannbahn, Verblechung, Kehlbleche, Materialfehler, verworfene Sparren und Pfetten, falsche Dachlatten, falsche Befestigung, fehlerhafte Überdeckungen, Hartbedachung, Weichbedachung, Auflast, Trapezbleche, Dacheindeckung, Schiefer, Schieferdach, Schiefereindeckung, Naturschiefer, Eternitschiefer, Kunstschiefer, eingebundener Fuß, Dunstrohr, Schneefang, Schneefangsystem, Rundholz, Faserzementplatten, Wellplatten, Schindeln, Bitumenschindeln, Dunstrohr, Einfassung, Kaminanschluss, Kaminverwahrung, Kaminabdeckung, Verschieferung, Gerüstbau, Dachstuhlgerüst, Biberschwanzziegel, Biberschwanzdach, Kehle, Hauptkehle, Wangenkehle, Herzkehle, Schieferkehle, Biberschwanzkehle, Fußeindeckung, Firststeine, Firstziegel, untergedeckte Kehle, Kehlschnitt, Vordeckung, Eindeckung, Gehrung, Sturmklammern, belüfteter First, Mörtelfirst, Sturmsicherung, Sturmschaden, Laufrost, Trittrost, Photovoltaik, Fotovoltaik, Solaranlage, Solardach, Glasdach, Satellitenständer, Dachständer, Notdach, Schneebruch, Kappleiste, Silikonfuge, Tondachziegel, Mauerabdeckung, Hutprofil, Regenwasser, Hausanschluss, Deuma Dichtung, Dampfsperre, Dampfbremse, Lüfterziegel, Windsogsicherung, Windsicherung, Schieferblende, Blende, Aufdachdämmung, Winddichtung, Winddichtheit, Winddichtigkeit, Grateindeckung, Gratabdeckung, Wakaflex, Aero Gratrolle, Wange, Firstklammer, Gratanfang, Walmglocke, Dachschmuck, scharfe Kanten, undicht, Dachlatten, S10 , imprägniert, Hinterläufigkeit, fehlerhaftes Unterdach, Unterspannbahn, Dehnungsfugen, Dehnungsbleche

Schäden an Dachflächenfenstern

  • Schäden an Dachflächenfenstern, Eindeckrahmen, Einfassungen Bleieinfassungen, Anschnitt, Sommerkondensation,  , fehlerhafte Überdeckungen, Wechsel, Sparrenwechsel, Velux, Roto Dachfenster, Braas Dachfenster, Markisen, Solar, GPL, GPU, GGL, GGU, Schornsteinfegerausstieg, Lichtkuppeln, RWA Anlagen, Folienrinne, Innenfutter, Dachausstieg,

Sanierungskonzepte z.B. für nachträgliche Abdichtungen

  • Sanierungskonzept für nachträgliche Abdichtungen, weiße Wannen, Wu-Konstruktionen, Bodenplatte, Stahlbeton, Injektionsverfahren, PU, Epoxydharz, Weichgel Injektage, Schleierinjektion, Bahnenabdichtung, elastische, Zementschlämme, innenliegende Abdichtung, Dreifachwand, Filigranwand, undichte Fugen, Bauteilfugen, Durchführung, Dachsachverständiger

Schäden an Abdichtungen erdberührter Bauteile

  • Schäden an der Abdichtungen erdberührter Bauteile, aufsteigende Feuchtigkeit, fehlerhafte Abdichtung, Abdichtungsfehler, DIN 18195, HGW, Bemessungswasserstand, Noppenbahn, Noppenfolie, gegen drückendes Wasser, vertikale horizontale Abdichtung, Baummangel, Fest- Los Flansch, Hohlkehle, KMB, Dickschicht Beschichtung, Wand Bodenanschluss undicht, Zementschlämme, Quetschdichtung, Remmers, Bodenfeuchte, temporär drückendes Wasser, höchster Grundwasserstand, Fugenblech, Sachverständiger Abdichtung, aufsteigendes Sickerwasser, PerimeterDämmung, Styrodurplatten, EPS, XPS,

Schäden durch undichte Bodeneinläufe

  • Schaden durch einen undichten Bodeneinlauf, Bodenablauf, fehlerhafter Anschluss, Manschette, Dichtmanschette, Boden, Abdichtung, Gully, Ablauf, Fallrohr, Fallleitung, Balkonaufbau, Feuchteschäden, Putzablösung, Balkonschaden, tropfbares Wasser, Ablösungen, Sickerwasser, Abdichtungsfehler, Pfusch am Bau,  Dichtmanschette,

Schäden an Balkonen

  • Schaden an einem Balkon, Balkonabdichtung, Balkonaufbau, Risse, Feuchtigkeit, Putzablösung, Putzrisse, Abdichtung, Bodeneinlauf, Kontergefälle, Gefälleestrich, Geländer, Absturzsicherung, Abdichtungshöhen, Akkurinnen, Loggia, Dachbalkon, Balkongeländer, Brüstungshöhe, Brüstung, Verstopfung, Mindestanforderung,

Schäden an Terrassen, Dachterrassen, Balkone

  • Schaden an einer Terrasse, Dachterrasse, Balkon, Abdichtung, DIN 18195, Auflast, Edelsplitt, Unterbau, Dämmung, Wärmedämmung, Wandanschluss, Wandanschlusshöhe, Behindertengerecht Flachdachrichtlinie, Aufkantung, Ausblühungen, undichter Anschluss, Gully, Ablauf, Fallrohr, Bodeneinlauf, Sieb, Belag, Betonschäden, mangelnde Aufkantung, Kontergefälle, stauendes Wasser, Gegengefälle,  aufsteigende Feuchtigkeit, Stahlträger, Rost, Korrosion, fehlerhafter Bodenaufbau, Abdichtungslage, PVC Abdichtung, Bitumenabdichtung, Bitumen, Flüssigkunststoffe, Foliendach, Warmdach, Kaltdach, belüftetes Dach, unbelüftetes Dach, Materialfehler, Wasserschaden, Flüssigabdichtung

Schäden an Beschichtungen

  • Schaden an einer Beschichtung, Farbablösung, Verwitterung, Lackrisse, Lasur, Risse, Feuchtigkeit, Ablösung, Risse, Schalenrisse, Korrosion, Dachbeschichtung, Rutschfestigkeit, Rutschhemmung,  

Schäden an Klempnerarbeiten, Spenglerarbeiten,

  • Schäden an Bau - Klempnerarbeiten, Flaschnerarbeiten, Klempner, Anschluss Fensterblech, Verwahrung, Blechdach, Halteeisen, Kehlblech, Traufblech, Einhangblech, Börtelung, Dachrinnen, Putzanschluß, Unterfahrungen, Abdeckleisten, Durchdringungen, Tauwasserausfall, Hauerpuckel, Verklebung, Aufkantung, Sicken, Abdichtungsanschluß, Überdeckung, fehlerhafte Detailausbildung, fehlerhafte Ausführung, Stehfalztechnik, Falztechnik, Bleiblech, Zinkdach, Kupferscharen, Zinkscharen, profiliertes Blech,  Hutprofil, Mauerabdeckung, Zink, Kupfer, Aluminium, Edelstahl, Tonnendach, Pultdach, Einfassung, Spenglerarbeiten, Bauklempnerei, Wasserfangkasten, Wassersammler, Wassersammelkasten, Lindap, Schwedenstahl, Kunststoffrinne, Standrohr, Spenglerschrauben, Klemmprofil,

Schäden an Dachstühlen

  • Schaden an Dachstühlen, Zimmermannsarbeiten, Dachkonstruktionen, Sparren, Pfetten, Träger, Leimholz, Pfetten, Untersichtschalung, Zimmermannsarbeiten, Gebälk, Schifter, Kehlsparren, Walmdach, Krüppelwalmdach, Satteldach, Pultdach, Traufe First Ortgang, fehlender konstruktiver Holzschutz, Windrispenband, Winkel Anker, Quellmörtel verworfene Sparren und Pfetten, farblicher Anstrich, Abbund, Abbundanlage, Kreuzholz, Konstruktives Vollholz, Bauholz, Wechsel, Dachgaube, Gaupe, Fledermausgaube, Carport, Unterstand, freitragend, Kegeldächer, Pyramidendächer, Holzhaus, Holzständerwerk, Fertighaus, Holzrahmen, Binder, Holzbinder, Nut- & Federschalung, besäumte Schalung, OSB Platten, Spanplatten,  aufquellen, krumme Pfetten, falsche Dachlatten, keine S 10 Dachlatten, falsche Befestigung, falsche Nägel Tonnengaupen,Tonnendach, Nagelbinder, Holzfäule,

Schäden an wasserundurchlässigen Betonkonstruktionen (WU-Beton)

  • Wasserundurchlässiger Beton, Weisse Wanne, WU-Beton, Wassereindringwiderstand, Wassereindringtiefe, Grundwasserbereich, Grundwasser, Grundwasseranstieg, undichter Keller, undichte Bodenplatte, innenliegende Abdichtung, Bleche, beschichtete Fugenbleche, nackte Fugenbleche, Verstoss gegen Richtline, Rissbreiten, Selbstheilung, Korrosion, Anschüttmischung, Dreifachwände, Fertigteilwände, Entmischung, Fallhöhe, Schütthöhe, Kiesnester, undichte Anschlüsse, Feuchtigkeit, Wassereinbruch, Überflutung, Wärmeschutz

Schäden an zementgebundenen Baustoffen

  • Schäden an zementgebundenen Baustoffen, Putzablösung, Salpeter, Ettringit, Ettringitbildung, Sulfattreiben, Ettringittreiben, Calciumaluminathydrat, Treibreaktion in Beton, Putzschaden, Zementputz, Ablösung, Aussandung, Schalenrisse, Betonabplatzungen, Ausblühungen, Kristallbildung, fehlerhafte Abdichtung, aufsteigende Feuchtigkeit, Stalakiten

Rissbildungen in Stützmauern

  • Rissbildungen in Stützmauern

Schäden an abgehängten Decken

  • Schaden an abgehängten Decken, abgehängte Decken, Systemdecken, Filigrandecken

Schäden an Deckenlager

  • Schäden an Deckenlager durch Auflagerverdrehung, Ausführung von Deckenauflagern, Rissbildungen im Außenputz Schalenablösung, Gleitlager, Dämmlagen, "ohnehin dünne Dachdecken", fehlende Ausgleichsschicht, Mauwerksabgleich

Schäden an Außenputzflächen

  • Schaden an einer Außenputzfläche, Außenputz, Putz, Risse, Abblätterung, Feuchtigkeit, Ablösung, Feuchteschäden, Putzablösung, Putzschaden, Putzriss, Putzlöcher, Putzabblätterung, Algen und Fungizitschäden, Ablagerungen

Schäden an Gebäudefugen

  • Schäden an Gebäudefugen, fehlerhafte Detailausbildung, Fugenband, Fugendichtband, Fugendichtung, Fugenmaß, Fugenblech, Silikonabdichtung, Silikonfuge, Dehnungsfugen, Dehnungsbleche

Schäden an Außenwänden

  • Schaden an einer Außenwand, Mauerwerk, Riss, Setzriss, Risse, Abblätterung, Feuchtigkeit, Ablösung, Feuchteschäden, Setzungsriss, Putzriss, Außenputz, Algen und Fungizitschäden, Mörtel Glattstrich, Rissplomben, Gipsmarken,

Schäden an Innenwänden (horizontale, diagonale Rissbildung)

  • Schäden an Innenwänden, Riss, Innenwand, horizontale, diagonale Rissbildung, unzulässige Durchbiegung der Decke, unzulässige Belastung, Außermittigkeit, Toleranzen, vertikaler Lastabtrag, fehlerhaftes Tragwerk, unzureichende Bewehrung, Schwindmaß, Fertigteil, Stahlverbundträger, Kriechen und Schwinden der zementgebundenen Baustoffe,

Schäden an Betonbauteilen

  • Schaden an einem Betonbauteil, Stahlbeton, Risse, Betonüberdeckung, Karbonatisierung, Beton Korrosion, Lochfraß, Betonabplatzung, Feuchtigkeit, Fugenblech, weisse Wanne

Schäden durch Gebäudesetzungen, Setzriss, Setzungsriss

  • Schäden durch Gebäudesetzungen, Setzriss, Setzungsrisse, Mauerwerk, Putz, Mauerwerkriss, Putzriss, Gebäudeabsenkung, Gründung, Fundamente, Pfahlgründung, Schlitzwand, Bodenmechanik, Mauerwerk, Betonwände, Schalenablösung, Betonrisse, Denkmal

Schäden durch Setzungsrisse

  • Schäden durch Setzungsrisse, Setzriss, Setzungsriss, Mauerwerk, Putz, Putzschaden, Mauerwerkschaden, Mauerwerksriss, Putzriss

Schäden an Bodenbelägen, Bodenbeschichtungen, Bodenbelag

  • Schaden an einem Bodenbelag, Bodenbeschichtung, Blasen, Beulen, Blasenbildung, Lösung vom Untergrund, Abplatzung, Feuchtigkeit, Parkettflächen, Natursteinboden, Epoxydharz Beschichtung, PVC, Bodenbeläge, Einbaufeuchte,

Schäden an Einbauteilen, Bauelemente

  • Schäden an Einbauteilen, Bauelemente, Rollladenkästen, Einschubtreppen, Türen, Tore, Türbänder, Dacheinstiegsluken

Schäden an Fassaden

  • Schäden an Fassaden, Natursteinfassade, keramische Fassaden, mineralische Fassaden, Glasfassaden, Fassadenputzen, Abdichtungsbänder, Abdichtungslagen, behinderte Ausdehnung, Glasbruch, Stuckfassaden, vorgehangene Fassaden,

Schäden an Fenstern

  • Schäden an Fenstern, Fensterrahmen, Fensterflügel, gang und schließbar, fehlerhafte Montage, Leitfaden zur Montage, RAL Gütegemeinschaft, Fensterbau, Anstrichablösung, fehlerhafte Dampfbremse, Anschlüsse, Dichtungen, Fensterbänke, Rollladen, Abdichtungen, Kompribänder,

Schäden an Elektrik

  • Schäden durch falsche Absicherungen, falsche Leitungsquerschnitte, zu langen Leitungen, falsches Anklemmen, fehlender Schutz für Leitungen, Falsche Verdrahtung, Ringleitung, fehlender Dokumentation, FI Schalter, Sicherheit, Spritzwasserschutz, DIN Missachtung, Leitungsverlegung verlegen von Leitungen. E-Check.

Schäden an Fliesenarbeiten, Bodefliesen, Fliesen

  • Schäden an Fliesenarbeiten, Bodenfliesen, Fliesen, Fliesenablösung, Ablösungen, Fliesenriss, Risse, Dünnbett, Ausgleichspachtel, Ausgleichsschicht, Kontergefälle, Wasser, Anhydrithestrich, Quellen, Beulen, Abschlussschiene, Hohlfliesen, Fliesenbild,

Schäden an Heizestrichen, Estrich

  • Schaden an einem Heizestrich, Aufschüsselung, Aufwölbung, Absenkung Estrich, Anhydrithestrich, Zementestrich, Feuchtigkeit, CM-Messmethode, CM Wert, Belagreife, Belegreife, Heizprotokoll

Schäden an schwimmenden Estrichen

  • Schaden an einem schwimmenden Estrich, Heizestrich, Estrichriss, durchfeuchtete Dämmung, TSD, WD, Trockenlegung, Estrichaufbau, Leitungsführung, Belegreife, Belagreife, aufsteigende Feuchtigkeit, Unebenheit, Toleranzen

Schäden an Parkettflächen, Parkett, Laminat

  • Schaden an Parkettböden, Laminatböden, Laminat, fehlerhafte Verlegung, Pflege, Reinigung, Ölen, Schleifen, Belagreife, Belegreife, Holzfeuchte, Sorbtionsfeuchte, Heizestrich und Parkett, Trittfestigkeit,

Schäden an Pflasterarbeiten, Pflaster

  • Schaden an Pflasterflächen, Pflastersteine, Rinne, Pflasterrinne, Akkurinne, Gefälle, Ausblühungen, Absenkungen, fehlerhafte, Sieblinie, Splittkörnung, Aufbau, Unterbau, Pflaster, wassergebundene Deckflächen, Pflasterrinnen, Abläufe, Kontergefälle, Absackungen, Toleranzen, Fugen, LKW, PKW, Belastung, Fahrrinne, Fahrspur, Abrieb, Setzung, Proctor, Proktor, Fallscheibe, Proktordichte, versiegelte Flächen, Edelsplitt, Lava, Schotter,

Schäden an Wärmedämm-Verbundsystemen

  • Schäden an Fassadendämmungen, Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS), Außenwanddämmung, Armierung, Gittergewebe, Glasgewebe, Schlussbeschichtung, Dübel, Wärmeleitwert, Steinwolle, Brandschutz, Schaumstoff, Rissbildung, horizontale, vertikale, Risse, Fensterbereich, Ecken, Fensterleibung, Putzablösung, fehlerhafte Verlegung, fehlerhafter Versatz, mangelnde Überdeckung, Perimeter Dämmung, erdberührte, aufstauendes Sickerwasser, EnEV, Dachüberstand

Schäden durch Fassadenveralgung

  • Schäden durch Fassadenveralgung, Algen, WDVS, Taupunkttemperatur, Oberflächentemperatur, Tauwasser, Hydrophobierung, fungizid eingestellte Anstriche, fachgerechte Sanierung

Schäden durch fehlerhafte Koordination (Koordinationsschäden)

  • Schäden durch fehlerhafte Koordination, Koordinationsschaden, fehlende ordnender Hand

Schäden an Klinkerfassaden

  • Schaden an einer Klinkerfassade, Riemchen, Klinker, Vormauerstein, zweischaliges Mauerwerk, Kerndämmung, Luftschicht, Fenstersturz, Rundbogen, Rissbildung, fehlerhafte Anschlüsse, Tauwasserausfall in der Konstruktion, Fensterleibung, Fugenriss, abgetreppte Risse, Rissbildung, aufsteigende Feuchtigkeit, Ausblühungen, Schlagregendichtigkeit, anschlüsse, Übergänge, Bogen, Überspannungen

Schäden durch Baukosten Überschreitung

  • Schäden, durch Baukosten Überschreitung

Schäden durch Bauzeiten Verzögerung

  • Schäden, durch Bauzeiten Verzögerung, Bauzeitenverzögerung, Termin Verzug

Schäden durch fehlerhafte Planung (z.B. Planungsschäden)

  • Schäden durch fehlerhafte Planung, Planungsschaden, Planungsschäden, HOAI, Leistungsbild, Leistungsrahmen, Architektenhaftung, Haftpflicht, Versicherung

Schäden durch Schimmelpilze

  • Schäden durch Schimmelpilze, Gesundheit, Exposition, Allergie, Mykotoxin, Biostoff Verordnung, Tauwasserausfall, Kondensat, aufsteigende Feuchtigkeit, Schwammbefall, Gerüche, verschimmelte Tapeten, Schränke, Möbel, Polster, Rückwand, Kleidung, Schuhe, Gipskarton, Penicillium, Stachybotrys, Aspergillus, MVOC, Kolonien, Species, Schimmelpilzsanierung, Schimmelpilzbefall, Luftkeimmessung, Luftkeimsammlung, Luftmessung, MBAS, Gesundheitsgefahr, Toxisch, Toxologe Labormessung, Petrischalen, Kontaktprobe, Schimmelpilzprobe, Fungizide, Kontamination, Befall, Sedlmeyer, Umweltbundesamt, Innendämmung, Calcium Silikat, Styropor Tapete, Heizungsnische, falsches Lüften, Hydrometer, Wasserdampf, Taupunkt, Tauwasser

Schäden durch holzzerstörende Pilze

  • Schaden durch einen holzzerstörenden Pilz, Myzelbildung, echter Hausschwamm, Fachwerkinstandsetzung, Feuchtigkeit, Weißfäule, Braunfäule, Brauner Kellerschwamm, Balkenkopf, Holzschalung, durchwachsendes Mauerwerk, Sporen, Myzelfäden, kleiner Würfelbruch, großer Würfelbruch, aufsteigende Feuchtigkeit

Schäden durch Fogging, Shading, Schwarzstaub, Magic Dust

  • Schäden durch Fogging, Shading, Wohnraumgift, Innenraumkontaminierung, Schadstoffbelastung, SVOC, schwerflüchtige organische Verbindungen, Schwarzstaub, Fogging-Effekt, Fogging-Phänomen, Ablagerungen, Staub, Magic Dust

Schäden durch Tauwasserausfall in Baukonstruktionen

  • Schaden durch Tauwasserausfall, Baukonstruktion, innenliegende Wärmedämmung, Dampfdiffusion, Temperaturgefälle, Dampfdruckgefälle, Glaser Diagramm, aufsteigende Feuchtigkeit, Ablösungen, Beschichtungen, Schimmelbildung, Taupunktberechnung, Baustoffberechnung, Rohdichte, Fehlende Winddichtheit, Winddichtigkeit, Luftdichtheit, Luftundichtheit, 

Schäden durch undichte Gebäudehüllen

  • Schaden durch eine undichte Gebäudehülle, Tauwasserausfall, Kondensat, Schimmelpilzbildung, Holzfeuchte, Dampfbremse, Blower Door, Rauchgas, undichte Dampfsperre, Dampfbremse, Anschlüsse, Putz, Wandanschluss, Luftdichtigkeit, Winddichtheit,  Abrisse, Dachschräge, Kartuschenkleber, Siga,  Klebebänder, Dichtband, Leckage, Abkleben

Schäden durch Havarie (Öl, Heizöl, Wasser) Kontaminierung im Haus

  • Schaden durch Havarie, Öl, Heizöl, Wasser, Betonerweichung, Schaumstoffauflösung, schwerflüchtige Kohlenwasserstoffe, Phenole, PCB, VOC, Formaldehyd, Abdichtung, Überflutung, Wassereinbruch, Ausgelaufenes Heizöl, Ölhavarie, Sanitär Rückstau, HGW, Installationsschaden, undichte Leitungen, Folgeschäden, fehlerhafte Ausführung, Öl im Estrich, Einsturz , Gebäudeeinsturz, Abriss, Kontamination, merkantiler Minderwert, Unterspülung, Holzfäule, Schneelast,

Schäden durch undichte Installationen

  • Schaden durch undichte Installation, Wasser im Estrich, Estrichtrockenlegung, Absaugen, Schimmelschaden, Schimmelpilzschäden, undicht, Fitting, verpresst, gebrochen, äußere Einwirkung, fehlerhafte Montage, Sanitäranschlüsse, aufsteigende Feuchtigkeit, Putzablösungen, Putzschäden, Feuchtigkeit, Bautrocknung, belgisches Kupfer

Schäden durch Bauen im Bestand

  • Anbau, Sanierung, während dem Geschäftsverkehr, laufender Geschäftsverkehr, Geschäftsfortführung, reibungslos, Terminbaustellen, Termineinhaltung, Überwachung, Termineinhaltung, ungeahnte Probleme, Gefahr in Verzug, Schadensersatz, zu Lasten Dritter, Bauschäden, Nachbar, Gefahrübertragung, Abnahmen, Termintreue, Nachtbaustellen, Nachtschicht, Zulagen, Kostenkontrolle, Kosten Management, Urlaub,  Schaden durch unbekannte, unbekanntes, Insolvenz, Abzocke, Baukosten Überschreitung, Bauzeitenplan, Zahlungsziel, Zahlungsplan, Überzahlung, Übervorteilung, übervorteilt, fehlende ordnende Hand, Bauüberwachung, Controlling, Wärmebrücken

 

 

Streit um die Höhe der Mietminderung

 

Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Mietminderung (1) nach dem Grad der Beeinträchtigung der Mietsache. Je größer die Beeinträchtigung ist, desto umfangreicher fällt die Mietminderung aus, vgl. § 536 Abs.1 Satz 2 BGB.

 

Die Mietminderung muss angemessen sein, was eine Frage des Einzelfalls ist. Nicht selten zahlen Mieter, selbst bei kleineren Mängeln, keinerlei Miete, was sicherlich keine angemessene Minderung ist. Es ist daher durchaus hilfreich, in derartigen Fällen den Mieter auf entsprechende Mietminderungstabellen zu verweisen. Es ist aber zu beachten, dass diese immer nur einen groben Anhaltspunkt geben können und sehr einzelfallorientiert zu würdigen sind.

Ein rechtlicher Anspruch auf diese Tabelle besteht nicht. Diese dient ausschließlich der Orientierung.

    Mangel      Quote         %  Gericht/Fundstelle

Asbest, Emmission durch Nachtspeicheröfen

50

LGDortmund,ZMR1994, 410

Aufzug s. Fahrstuhl

 

 

Aussicht, Verlust durch Bau einer Gefängnismauer

10

LG Hamburg,WuM 1991, 90

Badezimmer,Abflussstau mit Geruchsbeein-trächtigung

40

AG Groß-Gerau, WuM 1980, 128

Badezimmer, Ausfall des Warmwasserboilers

15

AG München,NJW-RR1991, 845

Badezimmer, Badewannerau

3

LG Stuttgart,WuM1988, 108

Badezimmer,mangelhaft funktionierende Dusche

5

LGBerlin,MM 1991, 194

Badezimmer, unbenutzbare Badewanne

20

AG Goslar, WuM 1974, 53

Badezimmer,unbenutzbare Dusche

15-20

AG Köln, WuM 1987, 271

Badezimmer,verschiedene Fliesen

5

LG Kleve,WuM 1991, 261

Balkon, Unbenutzbarkeit

15

AG Bonn,WuM 1986, 212

Balkon, Unbenutzbarkeit

3

LGBerlin,MM 1986 Nr. 9 S. 27

Baumaterial, Lagerung auf Wohngrundstück

10

AG BadSegeberg,WuM 1992, 477

Baustelle in der näheren Umgebung der Wohnung

15

AG Köln, WuM 1996, 92

Baustelle in der näheren Umgebung der Wohnung

10

LG Darmstadt,NJW-RR1989, 149

Beschimpfung der Mieter durch Hauswart

10

AG Neukölln,WuM 1986, 438

Bordell in der Nachbarschaft

15

AG Schöneberg,MM 1993, 141

Bordell in der Nachbarschaft

10

LGBerlin,NJW-RR1996, 264

Bordell in der Nachbarschaft

30

AG Charlottenburg,MM 1988 Nr. 12

Bordell in der Nachbarschaft

20

AG Wiesbaden,WuM 1998, 315

Briefkasten, fehlender

0,5

LG Berlin,MM 1990, 261

Dachgeschoss Ausbau und Abrissarbeiten

60

AG Hamburg,WuM 1987, 272

Dachstuhl (Ausbau)

30

AG Osnabrück, WuM 1996, 754

Dachstuhl (Ausbau)

60

AG Hamburg,WuM 1987, 272

Essensgeruch

7

AG Tiergarten,MM 1994, 68

Fahrradkeller, mit vermietet aber unbenutzbar

2,5

LG Berlin,MM 1994, 140

Fahrstuhl, längerer Ausfall

10

AG Charlottenburg,GE 1990, 261

Fenster, alle undicht

20

LGHannover,ZMR1979, 47

Fenster, im Schlafzimmer verfault

10

AG Wuppertal,DWW1988, 89

Fensterundicht, Feuchtigkeit in der Wohnung

50

AG Leverkusen,WuM1981, U 9

Fensterscheibe, Trübung

5

AG Kassel, WuM 1993, 607

Fensterscheibe, Trübung

1,5

AG Miesbach,WuM1985, 260


 

Feuchtigkeits. Wasserschaden

 

 

Formaldehyd, Grenzwertüberschreitung

25

AG BadSäckingen,WuM 1996, 14

Garten, Trockenraum,Waschküche, Benut-zungsverbot

20

LG Köln, WuM1993, 670

Gegensprechanlage, Ausfall

5

AG Aachen,WuM 1989, 509

Geruchsbelästigung, Essensgeruch

7

AG Tiergarten,MM 1994, 68

Geruchsbelästigung, Pizzeria im Nachbarhaus

15

AG Köln, WuM 1990, 338

Geruchsbelästigung,Tierhaltung (Frettchen)

33

AG Köln, WuM 1989, 234

Geruchsbelästigung,Wäschetrockner

10

LGKöln, WuM1990, 385

Gerüste und Planen amHaus

15

AG Hamburg,WuM 1996, 30

Heizung, Ausfallfür 2/3des Monats

25

AG Hamburg,WuM 1973, 210

Heizung, Ausfall im Oktober für 20 Tage

25

AG Hamburg,MDR 1974, 404

Heizung, Ausfall von Dez. bis Febr.

50

LGKassel, WuM 1987, 271

Heizung, Ausfall während der Wintermonate

100

LG Hamburg,WuM 1976, 10

Heizung, Ausfall während der Wintermonate

75

LG Berlin,ZMR1992, 302

Heizung, Klopfgeräusche

ca.20

LG Mannheim,ZMR1978, 84

Heizung, Knackgeräusche

10

LGHannover,WuM 1994, 463

Heizung, Knackgeräusche, Rauschen

10

AG Hamburg,WuM 1987, 271

Heizung, Temperatur unter2 0 Grad C

5-10

AG Münster, WuM1987, 382

Heizung,Temperatur von 15-16 Grad abends

20

AG BadSegeberg,WuM 1977, 227

Heizung, Temperatur von 15-16 Grad abends

20

AG Waldbröhl,WuM 1980, 206

Heizung, Unbeheizbarkeit des Schlafzimmers

20

LG Hannover,WuM 1980, 130

Heizung, Wohnzimmer unter15 Grad C

30

LGDüsseldorf, WuM 1973, 187

Heizung, Zimmertemperatur nur 16-18 Grad C

20

AG Köln, WuM 1978, 189

Kamin, Gebrauchsuntauglichkeit

5

LGKarlsruhe,WuM1987, 382

Katzen, streunende

15

AG Bonn,NJW1986, 1114

Keller, Benutzungentzogen

10

AG Köln, WuM 1981, U 19

Keller, feucht

5

AG Düren, WuM 1983, 30

Keller, Wassereinbruch be iRegen

17

AG Hamburg,WuM 1975, 209

Klingel und Gegensprechanlage, Ausfall

9

AG Neukölln,MM 1988 Nr. 5 S. 31

Klingel und Gegensprechanlage, Ausfall

2

LG Berlin,GE 1992, 1043

Lärm, “Live-Musik”

20

AG Köln, WuM 1990, 291

Lärm, aus Billardcafé

20

AG Köln, WuM 1991, 545

Lärm, aus Nachbarwohnung

10

AG Bremen,ZMR1957, 192

Lärm, aus Phonogeschäft im Hause

10

AG Köln, WuM 1994, 200

Lärm, aus Schusterwerkstatt

20

AG Gelsenkirchen,ZMR1978, 238

Lärm, aus Tanzschule

20

AG Köln, WuM 1988, 56

Lärm, aus Waschsalon

7

AG Hamburg,WuM 1976, 151

Lärm, Baulärm in Neubauviertel

25

AG Darmstadt,WuM 1984, 245

Lärm, durch Kinderarztpraxis

10

AG Bad-Schwartau,WuM1976, 25

Lärm, Einwurf von Flaschen in Sammelbox abends

10

LG Berlin,GE 1995, 427

Lärm, Garagentore

10

LGBerlin,MM 1986 Nr. 7 S. 38

Lärm, Gaststättenlärm in sechs Nächten des

Monats

15

AG Bonn,WuM 1990, 497


 

Lärm,Geräuscheaus Gaststätte

11

LG Köln, WuM1987, 272

Lärm,HandwerkertätigkeitinNeubau

50

OLG Hamm,ZMR1983, 273

Lärm,Kinderlärmnach20 Uhr

10

AG Neuss, WuM 1988, 264

Lärm,Klaviermusikaußerhalbdererlaubten

Zeiten

20

AG Düsseldorf, DWW1988, 357

Lärm, laute Musik aus Nachbarwohnungen

50

AG Braunschweig,WuM 1990, 147

Lärm, lautstarkes“Feiern” in der Nachbar-schaft

20

AG Lünen,NJW-RR1988, 1041

Lärm, Straßenbauarbeiten

15

LGSiegen,WuM 1990, 17

Lärm, Stühle rücken und Scharren

10

AG Braunschweig,WuM 1990, 148

Lärm,Trittschall

10-15

AG Braunschweig,WuM 1983, 122

Lärm, Trittschall

5

LG Hannover,WuM 1994, 463

Lärm,Trittschallund Sanitärgeräusche

13

AG Hamburg,WuM 1996, 760

Lärm,übendeMusikgruppe von 20-23 Uhr

10

AG Neuss, DWW1988, 282

Mauerwerksrisse inArztpraxis

10

OLG Düsseldorf, MDR 1989, 640

Musik s. Lärm

 

 

Neubau,Wohnungnichtfertig,Terrasseunbe-nutzbar

30

AG Potsdam,WuM 1996, 760

PCP in der Raumluft

30

AG Rheinbach,VuR 1990, 212

PCP, Lindan , Dichlorfluanid in der Raumluft

100

AG Mainz,DWW1996, 216

Perchlorethylenaus chemischer Reinigung

50

LG Hannover,WuM 1990, 337

Perchlorethylen in der Raumluft

50

AG Mettmann,VuR 1990, 208

Prostitution, s. Bordell

 

 

Rollstuhlfahrer,Wohnungentg.Vereinb.unge-eignet

25

AG Köln, ZfSR1979, 84

Schimmel in mehreren Räumen, muffiger Geruch

10

LG Hannover,WuM 1982, 183

Schimmel, erheblich in Wohn-und Schlaf-zimmer

20

LG Osnabrück, WuM 1989, 370

Schimmel, geringfügig im Schlafzimmer

5-10

LG Hamburg,WuM 1985, 21

Schmutz, im Treppenhaus

5

AG Kiel,WuM1991, 343

Spielplatz, fehlender Sandkasten

5

LGFreiburg,ZMR1976, 210

Stemmarbeiten zur Verlegung von Leitungen

20

AG Berlin-Neukölln,MM 1994, 23

Stromausfall, vollständiger

100

AG Neukölln,MM 1988 Nr. 5 S. 31

Teppichboden, Stolpergefahr

15

OLG Celle,ZMR1995, 204

Tierhaltung, Geruchsbelästigung

33

AG Köln, WuM 1989, 234

Toilette, fehlende Entlüftung

10

AG Schöneberg,MM 1990, 231

Toilette, Unbenutzbarkeit überlängere Zeit

80

LG Berlin,MM 1988, 213

Toilette, unzureichende Spülung

15

AG Münster, WuM1993, 124

Treppenhaus, Fahrstuhl verschmutzt

5

AG Kiel,WuM1991, 343

Treppenhaus, fehlende Beleuchtung

1

AG Schöneberg,GE 1991, 527

Treppenhaus, Hunde exkremente

20

AG Münster, WuM1995, 534

Treppenhaus, Schmierereien, abblätternde Far be

10

AG Schöneberg,GE 1991, 527

Treppenhaus, starke Verschmutzung

5

AG Kiel,WuM1991, 343

Trinkwasser, schlechte Wasserqualität

5

OLG Köln, NJW1992, 51


 

Trinkwasser, Überschreitung des  Eisengehalts

15

AG BadSegeberg,WuM 1998, 280

Trittschall

10-15

AG Braunschweig,WuM 1983, 122

Trittschall

5

LG Hannover,WuM 1994, 463

Ungeziefer, Schaben

10

LGBerlin,GE 1998, 681

Ungeziefer, Silberfischchen

15

AG Tiergarten,MM 1990, 233

Ungeziefer, Silberfischchen

20

AG Lahnstein,WuM1988, 55

Warmwasser, Ausfallzwischen 22 und 7 Uhr

7,5

AG Köln, WuM 1996, 701

Warmwasserboiler, Ausfall

15

AG München,NJW-RR1991, 845

Wasch-und  Trockenraum, Benutzung entzogen

10

AG Brühl,WuM 1975, 145

Wäschetrockner, Geruchsbelästigung

10

LG Köln, WuM1990, 385

Wassers, Trinkwasser

 

 

Wasserschaden an Deck eim Wohnzimmer

25

AG Osnabrück, NJW-RR1995, 971

Wasserschaden bei Schlagregen

5

LG Berlin,MDR 1982, 671

Wasserschaden, an Decke Wohn-und Schlaf-zimmer

20

LG Berlin,GE 1990, 705

Wasserschaden, durch Austritt von Abwasser

38

AG Groß-Gerau, WuM 1980, 128

Wasserschaden, Durchfeuchtung einer Wand

50

LG Berlin,GE 1991, 573

Wasserschaden, Durchfeuchtung v. acht Räumen bei EFH

20

AG Hamburg,WuM 1979, 103

Wasserschaden, Teppichboden nass,  Tropfwas- ser

50

AG Leverkusen,WuM1980, 163

Wasserschaden, unbenutzbares Wohnzimmer

30

AG Bochum,ZMR1979, 206

Zugluft

20

LGKassel, WuM 1988, 108

Zugluft

10

AG Rüsselsheim,DWW1991, 147

Zwangsräumung (bevorstehende)

50

LGMönchengladbach,ZMR1992, 30

 

                                              Beweissicherungen

Beweissicherungsgutachten dienen häufig dazu, bei vorhandenen Gebäudesubstanzen, Gebäudeschäden sowie im Umgriff von Gebäuden schadensursächliche Feststellungen zu treffen und diese, soweit es geht über Lichtbilder und messtechnische Verfahren zu dokumentieren, dass Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt in der Lage sind, als Ausgangsbasis für weitere - oftmals juristische - Bearbeitungen zu dienen.

                         Vor Überarbeitung durch Folgehandwerker

Beweissicherungen sind auch dann immer angeraten, wenn z.b. bei Neubauten ein gewisser Leistungsstand von einem Folgehandwerker überarbeitet wird und man die zu sichernde Leistung dann nicht mehr einsehen kann.

                        Bei Streitigkeiten über Ausführungsqualitäten

Ebenso bei Streitigkeiten unter den Vertragspartnern durch unbefriedigende Ausführugnsqualitäten ist eine Beweissicherung der geleisteten Arbeiten oder der auftretenden Schäden durchzuführen.

                                    Bei Insolvenz oder Kündigung

Bei Insolvenz eines Bauträgers, Architekten, des Bauleiters oder einem Fachunternehmen muss der jeweilige Leistungsstand gutachterlich festgehalten werden, damit ein Nachfolgehandwerker seine Arbeit aufnehmen kann. Diese Beweissicherung ist enorm wichtig, regelt es nämlich den Abrechnungsstandpunkt und Leistungsstand ab der eintretenden Insolvenz oder Kündigung des Handwerkers, bzw. des Bauherrn.

          Ist - Zustand festhalten mit einem Beweissicherungsgutachten

Häufig ist davon auszugehen, dass nach diesen Beweissicherungen Veränderungen vorgenommen werden, die ohne diese Beweissicherungen neue Situationen hervorrufen, welche danach eine thematische Rekonstruktion der ursprünglichen Gegebenheiten nicht mehr ermöglichen.

Nur mit Hilfe von Beweissicherungsmaßnahmen können gegenüber Versicherungen bzw. anhängigen Streitverfahren die für den Streitfall ursprünglichen und maßgeblichen Fakten wieder herangezogen werden. Denn sobald Veränderungen vorgenommen wurden, ist im Normalfall davon auszugehen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen ein Zugrundelegen früherer Situationen nicht mehr ermöglichen.

Diesbezüglich ist zu unterscheiden zwischen privat in Auftrag gegebenen Beweissicherungen und Beweissicherungsmaßnahmen, welche vom Gericht veranlasst wurden.

 

                         Gewährleistungsanspruch bei Fertigstellung

Im Zuge einer Baumaßnahme ist es wichtig zu wissen, das Sie in diesem Zusammenhang, hinsichtlich der heutigen Gesetze- und Verordnungen für Bauleistungen - sei es im Bereich  Neubau oder Bauen im Bestand – durch Umbau  oder auch eine Reparatur - einen Gewährleistungsanspruch über eine gewisse Zeitschiene haben .

Über diesen Zeitraum können Sie, sobald Sie nach der Abnahme einen entstandenen Mängel entdeckt haben, üblicherweise eine Reparatur oder Ersatz verlangen.

Unseriöse Handwerker, und das ist hier eher die Seltenheit, flüchten sich häufig nach der Abnahme um die Mängelbeseitigung herum mit dem Argument, es sei ja eine Abnahme erfolgt - und ein Mangel daher nicht mehr zulässig. 

Zum einen entspricht das nicht dem Regelwerk, zum anderen, wie erwähnt, ist eine derartige Argumentation eher selten.

Halten Sie in einem solchen Fall Ihre Ansprüche aufrecht, und lassen Sie zur Not die Beweise sichern.

Ist nach der Beweisaufnahme die Reparatur dringend, können Sie dann sogar einen anderen Handwerker beauftragen und die Ihnen jetzt entstehenden Kosten beim Verursacher (Gewährleistungsnahmer) geltend machen.

                            Gewährleistungablauf steht bevor?

Nach Ablauf Ihrer Gewährleistungszeit, das sind üblicherweise 4 oder gar 5 Jahre, verlieren Sie sämtliche Ansprüche bei Baumängeln und Bauschäden und zwar auf den Tag genau. Melde Sie einen Mangelanspruch nur einen Tag nach Ablauf der Gewährleistung an- stehen Sie im Regen. 

Was aber heute kaum jemand bedenkt: Innerhalb dieses Zeitraumes, spätestens aber unmittelbar vor Ablauf der Gewährleistung, sollte eine Ortsbegehung mit einem Sachverständigen eine weitere, abschließende Abnahme erfolgen. Werden hier bautechnische Fehler oder Baumängel festgestellt und dokumentiert, fallen diese Kosten weiterhin unter den Mantel der Gewährleistung an.

Wichtig hier: An dem Bauteil, in dem innerhalb der Gewährleistung gearbeitet wird, beginnt die Gewährleistung von vorne, also erneut vier bis fünf Jahre.

Sie sollten also sechs - acht Monate vor Ablauf der Gewährleistung die jeweiligen Unternehmer zusammen mit einem Sachverständigen einen zeitnahen Ortstermin anberaumen und eine  Schlussabnahme durchführen.

Das spart Ihnen bares Geld - und eine Menge Frust im Schadensfall.  Wollen Sie auf Nummer sicher gehen oder der Unternehmer verweigert die Ablauf-Abnahme zögern Sie nicht, und beauftragen Sie einen Sachverständigen und führen zur Not den Abnahmetermi ohne die am Bau Beteiligten Unternehmer durch.

Werden die eventuell festgestellten Mängel nicht bis zum Stichtag des Gewährleistungsablauf beseitigit,droht die Verjährung. Dann ist Gefahr in Verzug: Sie müssen die Ansprüche bis zum Tage des Gewährleistungsanspruchs gerichtlich geltend machen. Ein Mängelprotokoll oder die mündliche Zusage zur Behebung des Mangels hemmt den Gewährleistungsablauf nämlich nicht.

 

 Tipp: Notieren Sie sich frühzeitig den Gewährleistungsablauf  und reagieren Sie zeitnah.

 

Thorsten Leffeck

Margaretenhof 1

56651 Oberzissen

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